Adelheid Popps „Erinnerungen“
- Autor*in: Wilhelm Reimer
- Behandelte Person: Adelheid Popp
- Publikationsdaten: Ort: Salzburg | Jahr: 1915
- Erschienen in: Salzburger Wacht
- Ausgabe-Datum: 1915
- Originalsprachen: Deutsch
- Verfügbarkeit: Österreichische Nationalbibliothek
- Gattung: Rezension
Kommentar:
Adelheid Popp, geboren 1869 in Inzersdorf bei Wien und 1939 in Wien gestorben, trat in den 1880er Jahren der sozialdemokratischen Arbeiterpartei bei und war ab 1892 Redakteurin der sozialdemokratischen Arbeiterinnenzeitung. 1918 wurde Popp Mitglied des Parteivorstandes der SDAP und in den Wiener Gemeinderat berufen. Sie war außerdem eine der ersten weiblichen Abgeordneten des Österreichischen Parlaments. Bei ihrem 1915 erschienen Buch „Aus meinen Erinnerungen“ handelt es sich, wie bei dem 1909 erschienen Buch „Jugendgeschichte einer Arbeiterin“ um Erinnerungen der Autorin. Sie geht dabei sowohl auf ihre Kinder- und Jugendjahre ein als auch auf ihre Zeit in der sozialdemokratischen Arbeiterpartei, ihre Teilnahme an Versammlungen und Demonstrationen. Außerdem gibt sie darin ihre Meinung in Bezug auf Themen wieder, die ihr wichtig sind, zum Beispiel zum Alkoholiker, zur Ehe und Familie und zur Frau an sich.
Seit dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts begannen sich in der Gesellschaft spezifische Geschlechtscharaktere herauszubilden. Dabei wurden den beiden Geschlechtern bestimmte Aufgaben und Charaktereigenschaften zugewiesen, der Frau der häusliche und menschliche Bereich und dem Mann der öffentliche und rationale Bereich. Die Teilnahme von Frauen an politischen Versammlungen und Kundgebungen war deshalb zu jener Zeit etwas Neues, dennoch beteiligten sich auch viele Frauen an den ab 1893 von der SDAP organisierten Wahlrechtsdemonstrationen, bei denen das allgemeine Wahlrecht gefordert wurde. Adelheid Popp setzte sich auch für eine bessere und gerechtere Dienstbotenordnung ein, in welcher die Rechte und Pflichten von diesen geregelt wurden. In Wien wurde 1810 eine Dienstbotenverordnung erlassen, die bis 1911 galt. Die neue Ordnung brachte jedoch kaum Verbesserungen, erst durch das Hausgehilfengesetz von 1920 und 1926 wurden Verbesserungen erzielt.
(Universität Wien)